Gut Füchtel · Oldenburger Pferde und mehr · Vechta, Germany - Vom 2. bis zum 30. November gilt ein Beherbergungsverbot nur für touristische Reisen!

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Vom 2. bis zum 30. November gilt ein Beherbergungsverbot nur für touristische Reisen!

Details
Kategorie: Gästehaus
Veröffentlicht: 02. November 2020

Liebe Kunden, aus rechtlichen Gründen müssen wir Sie auf folgenden Sachverhalt im November 2020 aufmerksam machen. Wir weisen jedoch darauf hin, dass dringende oder beruflich bedingte Aufenthalte in unseren Gästehäusern weiterhin möglich sind. Buchungen für den Dezember 2020 oder das nächste Jahr nehmen wir natürlich weiterhin gerne entgegegen. Bei Fragen oder Unklarheiten rufen sie uns gerne an.

„Aufgrund der Covid-19-Pandemie ist die Beherbergung zu touristischen Zwecken bis voraussichtlich zum 30. November 2020 untersagt. Auch danach kann es weitere Einschränkungen insbesondere bei touristischen Beherbergungen und Reisen geben. Diese können sich auch kurzfristig ändern. Bitte informieren Sie sich daher, ob Sie im genannten Buchungszeitraum zum angestrebten Reisezweck beherbergt werden dürfen. Eine Übersicht zu den geltenden Regelungen finden Sie hier: https://www.deutschertourismusverband.de/service/coronavirus/uebersicht-zu-behoerdlichen-massnahmen.html. Eine Verantwortung für Aktualität und Vollständigkeit der Informationen auf den verlinkten Seiten können wir nicht übernehmen.“


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